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Schweickard
- Weine - seit 1948 - in Aschaffenburg. |
| Erstes
Gewächs - diese Bezeichnung wurde erstmals mit der Ernte 1999 eingeführt
und kennzeichnet Weine aus klassifizierten Lagen des Weinbaugebietes
Rheingau. Es sind ausschließlich die beiden Rebsorten Riesling für
Weißwein und Spätburgunder für Rotwein zugelassen. Für die beiden
Sorten gelten unterschiedliche Bedingungen für Anbau, Ausbau der Moste
und Qualitätsstufen. Vorgeschrieben sind ein geringer Hektarertrag von maximal 50 hl/ha . Die Lese von Hand ist vorgeschrieben. Es sind höhere Oechslegrade notwendig - zumindest 83° Oechsle. Die Weine müssen eine sensorische Prüfung nach dem 1. Mai des Folgejahres bestehen. Danach können sie als erstes Gewächs bezeichnet werden. Sie dürfen frühestens ab dem 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres in den Verkauf kommen. Bereits im Verkehr befindliche Weine können einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Riesling Hochgewächs - diese Bezeichnung gilt seit dem Jahre 1987 und kann Riesling kennzeichnen, die aus allen Gebieten Deutschlands kommen können, die eine deutlich höhere Qualität aufweisen als die vorgeschriebenen Grundwerte.
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Hochgewächs - Erstes Gewächs |